Nach Produkten:
- Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, darf ihn aber nicht dazu verpflichten, seine Gründe anzugeben.
- Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
- wenn der Verbraucher mehrere Produkte in einer Bestellung bestellt hat: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher angegebener Dritter das letzte Produkt erhalten hat. Der Gewerbetreibende kann eine Bestellung mehrerer Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen, sofern er den Verbraucher vor dem Bestellvorgang deutlich darüber informiert hat.
- wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat;
- bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren während eines bestimmten Zeitraums: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die erste Ware erhalten hat.
Im Falle von Dienstleistungen und digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger bereitgestellt werden:
- Ein Verbraucher kann einen Dienstleistungsvertrag und einen Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Gewerbetreibende kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, darf ihn aber nicht dazu verpflichten, seine Gründe anzugeben.
- Die in Absatz 3 genannte Bedenkzeit beginnt am Tag nach dem Abschluss der Vereinbarung.
Verlängerte Bedenkzeit für Produkte, Dienstleistungen und digitale Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden, im Falle der Nichtbelehrung über das Widerrufsrecht:
- Hat der Gewerbetreibende dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, so läuft die Bedenkzeit 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Bedenkzeit, die gemäß den vorstehenden Absätzen dieses Artikels festgelegt wurde, ab.
- Hat der Gewerbetreibende dem Verbraucher die im vorstehenden Absatz genannten Informationen innerhalb von 12 Monaten nach dem Beginn der ursprünglichen Bedenkzeit erteilt, so läuft die Bedenkzeit 14 Tage nach dem Tag ab, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.